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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

WIE LANG DARF ICH MEINE HAUPTUNTERSUCHUNG ÜBERZIEHEN?

Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sollte die Untersuchung abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro

  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro

  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro

  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro

  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

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