HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
WIE LANG DARF ICH MEINE HAUPTUNTERSUCHUNG ÜBERZIEHEN?
Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sollte die Untersuchung abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: 15 Euro
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg