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DATENSCHUTZ

DATENSCHUTZHINWEISE

der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure, die im Rahmen dieser Untersuchungen anfallen. Des Weiteren informieren wir Sie über Ihre Rechte, die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergeben.

VERANTWORTLICHE STELLE

Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation 
freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS)
Zur KÜS 1
D-66679 Losheim am See
Telefon: +49 (0)6872 9016-0
Telefax: +49 (0)6872 9016-123
E-Mail: info@kues.de
Internet: www.kues.de

ANSPRECHPARTNER

Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation 
freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS)
Datenschutzbeauftragter
Zur KÜS 1
D-66679 Losheim am See
Telefon: +49 (0)6872 9016-0
E-Mail: datenschutz@kues.de

VERARBEITUNGSZWECKE UND RECHTSGRUNDLAGE

Die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung/Geschäftsanbahnungsphase mit Ihnen erhalten haben, oder personenbezogene Daten, die die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure von Dritten (z. B. Werkstätten) zur Ausführung oder Erfüllung von Aufträgen zulässigerweise erhalten haben. Die Verarbeitung erfolgt nur in dem Maße, in dem sie für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Relevante personenbezogene Daten können sein:
Adress- und Kontaktdaten (Name, Anschrift etc.); Kontoinformationen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Fahrzeugbezogene Daten, die einen Rückschluss auf den Halter zulassen wie Kennzeichen und FIN.
Die Verarbeitung der vorab genannten personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen erfolgt sowohl zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO als auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO – hierunter fallen u. a.:
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfungen gem. § 29 StVZO inkl. Teiluntersuchung Abgas nach der Anlage VIIIa Nr. 6.8.2. StVZO; Änderungsabnahmen gem. §19(3) StVZO; Gutachten für die Einstufung von Fahrzeugen als Oldtimer gem. § 23 StVZO; Prüfung von Gasanlagen gem. 41a StVZO; Berichtigung von Fahrzeugpapieren gem. § 13 FZV; Untersuchungen nach §§ 41 und 42 BOKraft oder auch § 5 FZV.

Soweit erforderlich, verarbeiten wir darüber hinaus Ihre Daten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen der KÜS und ihrer mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure. Hierzu gehören z. B. die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, die Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten oder auch die Sicherstellung des Hausrechtes und die Gewährleistung unserer IT-Sicherheit.

EMPFÄNGER DER DATEN

Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben die mit der Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten beauftragten Mitarbeiter der KÜS und die mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure Zugriff auf diese Daten. Die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der KÜS und ihrer mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure beschränkt sich auf Behörden und Institutionen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben Anspruch auf die Weiterleitung haben – z. B. das Kraftfahrtbundesamt und die örtlichen Zulassungsstellen.
Eine Datenübermittlung personenbezogener Daten in sog. Drittstaaten findet nicht statt.

DAUER DER SPEICHERUNG

Die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure verarbeiten und speichern die im Rahmen der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen anfallenden personenbezogenen Daten grundsätzlich nur solange, wie es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Bei der Hauptuntersuchung und der SP wird als Löschfrist gem. Anlage VIIIb eine Zeitdauer vorgegeben, die den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Zeitabstand der Untersuchungen, gerechnet vom Monat der Ausstellung des Untersuchungsberichts, verlängert um drei Monate, umfasst. Stehen der Löschung andere gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegen, so müssen die Daten eventuell – befristet – weiterverarbeitet werden. Erforderlich ist eine solche Weiterverarbeitung z. B. dann, wenn sie zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

RECHTE DER BETROFFENEN

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie Datenübertragbarkeit im Sinne der Art. 15 – 21 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie als betroffene Person gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG das Recht, sich bei einer Datenaufsichtsbehörde zu beschweren. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten steht Ihnen auch das Recht zu, eine uns gegenüber ausgesprochene Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1a jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

VERPFLICHTUNG ZUR BEREITSTELLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure benötigen zur Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen oben genannte personenbezogene Daten. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen nicht durchgeführt werden könnten.

AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG UND PROFILING

Die KÜS und ihre mit der Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen hoheitlich betrauten Prüfingenieure setzen im Rahmen der gesetzlichen Fahrzeuguntersuchungen keine Verfahren der automatisierten Entscheidung nach Art. 22 DSGVO oder andere Profiling-Maßnahmen nach Art. 4 Abs. 4 DSGVO ein.

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