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§ 21 STVZO
BETRIEBSERLAUBNIS FÜR EINZELFAHRZEUGE

In § 21 der StVZO ist die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Bisher durfte die Erstellung des nötigen Gutachtens nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der „Technischen Prüfstelle“ erfolgen. Nach dem Beschluss des Bundesrates zur Liberalisierung des § 21 StVZO ist es nun auch den vom Kraftfahrt-Bundesamt benannten Technischen Diensten gestattet, diese Gutachten zu erstellen.

Eine Abnahme nach §21 ist seit 1.1.2021 bei uns im Haus möglich!!!

Wir bitten sie uns dafür telefonisch zu kontaktieren.


Ein Gutachten nach § 21 StVZO wird in folgenden Fällen benötigt:



- für die Zulassung von Importfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union, z. B. aus den USA
- für Fahrzeuge aus anderen Ländern ohne EU-Typgenehmigung
- zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Anbauteile (Tuningteile)


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