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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ÜBER GUTACHTEN

WELCHE ARTEN VON GUTACHTEN BIETEN WIR AN?

  • Oldtimergutachten klein / groß

  • Marktwertermittlung

  • Restwertermittlung

  • Ermittlung Wiederbeschaffungswert

  • Schadensfeststellung bei Verkehrsunfällen

        - Kaskoschadensgutachten

        - Haftpflichtschadensgutachten

  • Fahrzeugbewertungen

  • Beweissicherungsgutachten

WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?

Ein Gutachten wird nach Schadenshöhe des zu bewertenden Fahrzeuges berechnet. Hierbei wird noch zwischen den einzelnen Gutachten unterschieden, für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

WANN WIRD EIN KFZ-SACHVERSTÄNDIGER BENÖTIGT?

  • Schadensfeststellung bei Verkehrsunfällen

  • Gutachtenerstellung

  • Fahrzeugbewertungen (Gebraucht- und Wertgutachten)

  • Beweissicherungsgutachten

  • Oldtimergutachten

  • Restwertermittlung

WARUM EIN GUTACHTEN UND KEIN KOSTENVORANSCHLAG?

Ein Kostenvoranschlag ist nur eine Auflistung von Arbeitsleistungen und Ersatzteilen.

Hierbei werden aber einige wichtige Dinge, wie:

  • Bilddokumentation des Schadens.

  • Allgemeinzustand des Fahrzeuges.

  • Sonderumbauten oder zusätzliche Ausstattung.

  • Wertminderung des Fahrzeuges durch den Schaden.

  • Nutzungsausfall


nicht berücksichtigt und kann zum Nachteil des Geschädigten führen!

Ein Kostenvoranschlag muss seitens der Versicherung nicht übernommen werden.

Hierzu vertreten einige Versicherungen die Argumentation "Kostenvoranschläge sind unentgeltlich zu erbringen".

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem vorliegenden Schaden.

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